Deutsche Wohnen & Co Enteignen: Perspektiven & Grenzen des Volksbegehrens
Als im April diesen Jahres der Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, hat sich wohl für viele Berliner:innen die Hoffnung auf bezahlbare Mieten in der Hauptstadt vorerst erledigt. Das Gesetz der rot-rot-grünen Landesregierung hatte die Mieten von rund 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand von Juni 2019 für die nächsten fünf Jahre eingefroren oder zu hohe Mieten auf dieses Level abgesenkt. Nachdem CDU&FDP massiv dagegen geklagt hatten, wurde dieser Beschluss nun vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und Vermieter:innen können die Mieten nun wieder ungestört erhöhen. Die Mietdifferenzen der vergangenen Monate werden dann auch gleich in Form von Mietrückzahlungen von ihren Mieter:innen gefordert. Dass im selben Zeitraum ein großer Teil der Bevölkerung durch die Corona-Krise in Kurzarbeit gehen musste oder gleich den Job verlor und somit gar nicht in der Lage war die Mietdifferenz zur Seite zu legen, spielt dabei keine Rolle.
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