Darf man als Schüler_in eigentlich streiken?

Viele SchülerInnen fragen sich vor dem Schulstreik: Ja eigentlich würde ich gerne am Schulstreik teilnehmen und mich gegen Bildungsraub stark machen, aber darf ich eigentlich streiken?

Ja und Nein, die Antwort ist nicht eindeutig. Zwar haben SchülerInnen formal kein Streikrecht (nebenbei bemerkt haben auch ArbeitnehmerInnen kein Streikrecht, sondern Streiks werden „nur geduldet“), doch es gibt einige Möglichkeiten um das zu umgehen. Einerseits kannst du deine Eltern oder Erziehungsberechtigten darum bitten, dir für den Tag des Schulstreiks eine Entschuldigung auszustellen, die beispielsweise aussagt, dass du Malaria, Bauchschmerzen oder Depressionen wegen deiner ungewissen Zukunft in diesem Schulsystem hast. Du kannst auch als Entschuldigungsgrund „persönliche Gründe“ angeben, dann darf gar nicht nachgefragt werden, was genau dein Entschuldigungsgrund wäre. Weiters gibt es eine Klausel im Schulunterrichtsgesetzbuch, die als Entschuldigungsgrund angibt „wichtige Ereignisse im Leben eines Schülers oder einer Schülerin“. Wenn du diese Klausel auf den Schulstreik anwendest, dann hast du ebenfalls eine gültige Entschuldigung.

Was du auch machen kannst, ist eine Lehrerin oder einen Lehrer bitten einen „Schulausflug“ zum Schulstreik zu machen, das lässt sich durchaus als „Politische Bildung“ im Fach Geschichte bezeichnen! Du kannst natürlich auch deinen Direktor oder deine Direktorin fragen ob sie nicht ein Auge zudrücken möchte. Das geht aber natürlich nur, wenn er oder sie dem Schulstreik gegenüber positiv eingestellt ist.

Alles in allem sollten wir uns aber nicht so viel darum kümmern, ob etwas erlaubt ist oder nicht! Der beste Weg, gegen disziplinäre Maßnahmen vorzugehen ist immer noch, die Direktion durch eine zahlreiche Maßnahme am Streik machtlos zu machen. Denn was soll ein_e DirektorIn machen, wenn die Mehrheit der SchülerInnen nicht da ist?

Wir haben ein Streikrecht verdient und deswegen, auch wenn uns formal kein Streikrecht zugestanden wird, werden wir uns dieses Recht nehmen! Unsere Rechte werden nicht erbettelt, durch Wahlen oder auf „gesetzlichem Weg“ erreicht, unsere Rechte können nur erkämpft werden!