Dürfen Schüler*innen streiken?

Viele Schüler*innen fragen sich vor dem Schulstreik: Ja eigentlich würde ich gerne am Schulstreik teilnehmen und mich gegen Bildungsraub stark machen, aber darf ich eigentlich streiken?

Ja und Nein, die Antwort ist nicht eindeutig. Zwar haben Schüler*innen formal kein Streikrecht (nebenbei bemerkt haben auch Arbeiter*innen kein Streikrecht, sondern Streiks werden „nur geduldet“), doch es gibt einige Möglichkeiten um das zu umgehen. Einerseits kannst du deine Eltern oder Erziehungsberechtigten darum bitten, dir für den Tag des Schulstreiks eine Entschuldigung auszustellen, die beispielsweise aussagt, dass du Malaria, Bauchschmerzen oder psychische Belastungen wegen deiner ungewissen Zukunft in diesem Schulsystem hast. Du kannst auch als Entschuldigungsgrund „persönliche Gründe“ angeben, dann darf gar nicht nachgefragt werden, was genau dein Entschuldigungsgrund wäre.

Wenn du keine Entschuldigung abgibst, werden dir die Stunden als unentschuldigte Fehlstunden eingetragen, wenn du davon insgesamt nicht mehr als 30 in einem Jahr hast, sollte das kein Problem darstellen. Weiters gibt es eine Klausel im Schulunterrichtsgesetzbuch, die als Entschuldigungsgrund angibt „wichtige Ereignisse im Leben eines Schülers oder einer Schülerin“. Wenn du diese Klausel auf den Schulstreik anwendest, dann hast du ebenfalls eine gültige Entschuldigung.

Du kannst auchWas du auch machen kannst, ist eine Lehrerin oder einen Lehrer bitten einen „Schulausflug“ zum Schulstreik zu machen, das lässt sich durchaus als „Politische Bildung“ im Fach Geschichte bezeichnen! Genauso kann dich dein Klassenvorstand oder deine Klassenvorständin beurlauben lassen. Du kannst natürlich auch deinen Direktor oder deine Direktorin fragen ob sie nicht ein Auge zudrücken möchte. Das geht aber natürlich nur, wenn er oder sie dem Schulstreik gegenüber positiv eingestellt ist.
Alles in allem sollten wir uns aber nicht so viel darum kümmern, ob etwas erlaubt ist oder nicht! Der beste Weg, gegen disziplinäre Maßnahmen vorzugehen ist immer noch, die Direktion durch eine zahlreiche Maßnahme am Streik machtlos zu machen. Denn was soll ein*e Direktor*in machen, wenn die Mehrheit der Schüler*innen nicht da ist?

Streiken ist ein demokratisches Grundrecht. Diese Grundrechte sollten nicht davon abhängen wie alt man ist oder in welchem Ausbildungsverhältnis man steckt. Auch wenn einem mit Disziplinarv Verfahren gedroht werden sollte (das wird einem bei „normalen“ Fehlstunden – die ja dieselbe Auswirkung haben, was den verpassten Stoff angeht – übrigens selten passieren), so ist klar: Wir tun nichts was wirklich Unrecht ist!
Wir haben ein Streikrecht verdient und deswegen, auch wenn es uns formal nicht zugestanden wird, werden wir uns dieses Recht nehmen! Unsere Rechte werden nicht erbettelt, durch Wahlen oder auf „gesetzlichem Weg“ erreicht, unsere Rechte können nur erkämpft werden!