Die neue Regierung hat sich nun eine neue Maßnahme ausgedacht um Schüler*innen das Leben schwer zu machen. Künftig sollen ab dem 4. gefehlten Tag während der gesamten neunjährigen Schulpflicht (also darf man nur 3 Tage in 9 Jahren unentschuldigt fehlen) Geldstrafen verhängt werden. Konkret bedeutet das, dass man nach dem 3. Mal fehlen (hier bei zählen nur volle Tage) eine Verwaltungsstrafe (bzw. die Eltern) im Ausmaß von bis zu 440 € verrichten muss. Neu ist hierbei auch, dass es eine Mindesthöhe der Strafe von 110 € gibt. Zwar heißt es in einer Erläuterung des Bildungsministeriums zu den neuen Regelungen, dass diese „nicht primär Sanktionscharakter haben, sondern in erster Linie präventive Wirkung zeigen sollten“, doch wie das in der Praxis aussehen wird, ist noch nicht geklärt. Klar ist, dass eine Mindeststrafe für Schwänzen von 110 € unverhältnismäßig hoch ist und Schüler*innen in schwierigen Lebenslagen weiter das Leben erschweren wird.
Weiterlesen